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   BVerwG, 25.11.1977 - VII C 25.76   

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BVerwG, 25.11.1977 - VII C 25.76 (https://dejure.org/1977,340)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1977 - VII C 25.76 (https://dejure.org/1977,340)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1977 - VII C 25.76 (https://dejure.org/1977,340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Mit Habilitation muß nicht zwingend die venia legendi erteilt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 73
  • MDR 1978, 432
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2007 - 2 A 11351/06

    Land durfte Bezeichnung "Privatdozent" abschaffen

    Grundsätzlich ist dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen kein bestimmtes Modell der Hochschulorganisation vorgegeben; er hat vielmehr einen breiten Gestaltungsspielraum bei der Verwirklichung seiner hochschulpolitischen Auffassungen (BVerfGE 35, 79, [117 und 120]; BVerwGE 55, 73 [76]).

    Dabei bedeutet die Tatsache, dass herkömmlicherweise Habilitierte als "Privatdozent" bezeichnet werden (vgl. BVerwGE 8, 170; 55, 73; 96, 136; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 799 ff.; Reich, Hochschulrahmengesetz, 8. Aufl. 2002, § 36 Rn. 2) nicht, diese Befugnis werde durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bzw. Art. 9 Abs. 1 LV geschützt und sei der Disposition des Landesgesetzgebers entzogen.

    Denn auch von dem historisch Gewachsenen wird nur geschützt, was sich als unerlässlich für eine freie Betätigung der Hochschulen in Wissenschaft, Forschung und Lehre herausgebildet hat, d.h. Maßstab ist allein, ob freie Wissenschaft möglich bleibt und ungefährdet betrieben werden kann (BVerwGE 55, 73 [81]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist sogar die sehr viel einschneidendere Entscheidung des Gesetzgebers, mit der Habilitation nur noch die Lehrbefähigung festzustellen, nicht aber zugleich die Lehrbefugnis (venia legendi) zu erteilen, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerwGE 8, 170 ff.; 55, 73 ff.).

    Mit dem Beginn der Arbeiten erlangte der Einzelne noch keine Rechtsposition, die der Gesetzgeber bei einer Regelung der Habilitationsfolgen berücksichtigen musste (BVerwGE 55, 73 [81]).

    Denn was auch immer sich gewohnheitsrechtlich zur Privatdozentur und auch zur akademischen Selbstverwaltung herausgebildet haben mag, erreicht nicht den Rang von Bundes- bzw. Landesverfassungsrecht oder einfachem Bundesrecht, sondern steht als Landesrecht zur Disposition des Landesgesetzgebers (vgl. BVerwGE 55, 73 [80]).

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Es bestehen entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keine Bedenken dagegen, daß sich der Minister für Wissenschaft und Kunst bei der Ausübung des der staatlichen Hochschulverwaltung bei der Ernennung eines Hochschullehrers zustehenden Ermessens (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ) an eine Entscheidung des Kabinetts für gebunden gehalten hat.

    Sie gewährt zugleich jedem, der in diesem Bereich tätig ist, ein individuelles Freiheitsrecht (BVerfGE 15, 256 [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60]; 35, 79 ; 43, 242 ; BVerwGE 45, 39 [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 55, 73 [BVerwG 25.11.1977 - 5 C 12/77]).

    Sie darf nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - u.a. unter Bezugnahme auf BVerfGE 15, 256 [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60]; vgl. auch § 45 Abs. 2 Satz 3 HRG; § 58 Abs. 2 NHG; BVerfGE 35, 79 ).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91

    Erteilung der Lehrbefugnis

    Ein derartiger Anspruch ist in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verneint worden (vgl. BVerwGE 8, 170; 55, 73 (79 f. [BVerwG 25.11.1977 - 5 C 12/77])).

    Der Privatdozent nimmt öffentliche Aufgaben wahr (vgl. auch BVerwGE 55, 73 (80) [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt von einem "Beruf des Privatdozenten" gesprochen (BVerwGE 8, 170; 55, 73 (79 f. [BVerwG 25.11.1977 - 5 C 12/77])).

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

    Mit dem Vorschlagsrecht wird der Hochschule bei der Berufung von Professoren ein Mitwirkungsrecht eingeräumt (vgl. BVerfGE 15, 256 ; BVerwGE 52, 313 ; BVerwGE 55, 73 ), aufgrund dessen die Hochschule Einfluß auf die Besetzung der vakanten Stelle mit dem fachlich qualifiziertesten Bewerber nimmt.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95

    Ausbildungsförderung für im Inland anerkannte ausländische Flüchtlinge:

    Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ).
  • BVerwG, 29.03.1979 - 7 B 27.78

    Ablehnung eines Habilitationsantrags durch die Fakultät des Fachbereichs Physik

    Bundesgewohnheitsrecht kann schon deshalb nicht verletzt sein, weil sich gewohnheitsrechtliche, das innere Hochschulwesen regelnde Können entsprechend dem Rang von Hochschulrecht als Landesrecht und nicht als Bundesrecht bilden, so daß sie zur Disposition des Landesgesetzgebers stehen (BVerwGE 55, 73 [80]).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 64.76

    Verkündung eines Gesetzes ohne die Unterschriften der ausfertigenden

    Denn der Staat ist aus dieser Grundrechtsvorschrift verpflichtet, den Wissenschaftsbetrieb an den Hochschulen so zu gestalten, daß freie Wissenschaft möglich ist und ungefährdet betrieben werden kann (vgl. BVerfGE 35, 79 [116 f.]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG 7 C 25.76 - [JZ 1978, 232 = MDR 1978, 432]).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor gemäß WissHG NW § 122

    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 ; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 7.77

    Herabsetzung einer berechneten Zulassungshöchstzahl

    Denn der Staat ist aus dieser Grundrechtsvorschrift verpflichtet, den Wissenschaftsbetrieb an den Hochschulen so zu gestalten, daß freie Wissenschaft möglich ist und ungefährdet betrieben werden kann (vgl. BVerfGE 35, 79 [116 f.]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG 7 C 25.76 - [JZ 1978, 232 = MDR 1978, 432]).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor

    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 83.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ehegattennachzug zu Ausländern -

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern -

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.77

    Zulassungsanspruch im Studiengang Medizin trotz Zulassung im Fach erster

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 25.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81

    Verpflichtung einer Hochschule zur Entrichtung eines Vorschlags für die Ernennung

  • BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76

    Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf

  • VG Gelsenkirchen, 15.10.2008 - 4 K 1940/06

    Ruf, Professur, Verwaltungsakt, Leistungsklage, Berufungsliste, Berufung,

  • VG Münster, 29.08.2006 - 4 K 724/04
  • BVerwG, 07.08.1984 - 9 B 110.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 11451.82

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach den Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10624.83

    Begründung drohender politischer Verfolgung eines Asylsuchenden - Auslösung einer

  • BVerwG, 17.05.1985 - 1 ER 306.85

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des

  • VG Cottbus, 19.02.2014 - 5 K 735/12

    Anspruch eines Professors auf Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

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